job für Bauingenier in Spanien . Konzessionsträger

Stelle für bauingenieur in Spanien .

Angebot einer langfristigen Zusammenarbeit für deutsche Bauingenieure  

1. ) Rechtliche Situation Bauleitung in Spanien :

bei jedem Bauvorhaben in Spanien müssen ein Arquitecto und ein Arquitecto tecnico eingeschaltet werden .

Beide Ingeniere müssen eine Unterschrift leisten damit offiziell mit dem Bau begonnen werden darf . Beide Ingenieure müssen ein privates Schlussabnahmedokument unterschreiben, als Vorraussetzung dafür das der Bauherr die Behördliche

Schlussabnahme bekommt und damit Strom und Wasseranschluss .

2. ) Gesetzliche und Haftungsrechtliche Aufgabenverteilung :

Arquitecto : alles was mit statisch tragenden Bauteilen zu tun hatArquitectos tecnico : „alles was mit Materialien „ zu tun hat , außerdem anordnen der laut Gesetz erforderlichen Qualitätskontrollen ( Betonproben )

Kurz zusammengefasst: Der Architekt ist hauptsächlich für konstruktive Schäden haftbar, der Arquitecto tecnico , wenn Fliesen von der Wand fallen etc .

3. ) meine Situation :

Das es absolut unsinnig ist das es 2 Bauleiter für ein Baustelle gibt , braucht einem in Deutschland erfahrenen Bauleiter eigentlich nicht erklärt werden .Davon abgesehen :

Ich schliesse mit allen Bauherren Verträge ab, die alle Beteiligten Ingenieure beinhalten und vergebe dann unter , das bedeutet in der Realität leider , das ich arquitectos tecnicos als Subunternehmer beauftragen muss, die nicht nur keine richtige Leistung bringen, sondern denen ich obwohl ich sie bezahlen muss auch noch erklären muss was ein schwimmender Estrich ist etc. und die dann trotzdem noch auf der Baustelle falsche Angaben machen . etc … etc..

Ich versuche seit 7 Jahren ebenfalls die Zulassung zum - arquitecto tecnico- zu bekommen , es ist fast aussichtslos, obwohl die europäische Kommission festgestellt hat, das Spanien mir außerdem auch diesen Titel geben muss , aber Spanien tut es eben nicht .

4. ) Deutsche Bauingenieure erhalten den Titel -Arquitecto Tecnico- problemlos innerhalb von ca. 4 Monaten.

 

5. ) ich suche einen deutsche /n Bauingenieur /in als „ konzessionsträger „ .

für die erforderlichen Unterschriften. Die Dokumente können per Post einfach von Spanien nach Deutschland hin und her geschickt werden .

 

6. ) mein Angebot :

6.1) ich erkläre ihnen genau welche Dokumente Sie brauchen ( Überstetzungen von Diplom, Diplomzeugnis und Bescheinigung über Mindeststudiendauer und Gesamtstudiendauer + pass Fotokopie , mehr nicht ) und wie der Ablauf ist. Ich erstelle für sie das Anschreiben auf Spanisch zum beantragenden des Titels .

6.2) ich organisiere ihre Eintragung hier bei der Architektenkammer der – arquitectos tecnicos für Sie , das ist alles möglich ohne das Sie anreisen müssen .

6.3) ich organisiere für sie die Anmeldung eines 2. Wohnsitzes bei mir im Büro was Vorraussetzung dafür ist , das sie in der örtlichen Kammer der -arquitectos tecnicos- angemeldet werden können . Das ist alles möglich ohne das Sie anreisen müssen. Und organisiere für sie die Steuerliche Lösung ( Anmeldung) vor ort, wenn gewünscht, oder notwendig .

 

6.4) Wenn Interesse ihrerseits daran besteht , erhalten Sie außerdem alle Aufträge zur statischen Berechnung, ich stelle ihnen für das Bv. XXXX Angebote von deutschen und einem spanischen Statiker ( hoffe das es bald kommt ) zu Verfügung, so das wir uns auf einen generellen Kostenfaktor einigen können .

 

6.5 mein finanzielles Angebot :

Die Bauleitungshonorare für Arquitecto und auch für Arquitecto tecnico entsprechen in etwa der deutschen Architekten – Hoai -.

z.B Bv XXXX mit ca 291 m2 BRUTTOgeschossfläche ( nicht Nutzfläche)

Gesamthonorar -arquitecto tecnico- : 6620 € netto .

Nebenkosten:

Um in der Architektenkammer eingetragen zu sein muss eine Pflichtrentenversicherung abgeschlossen werden ca. 100 € im Monat sowie eine jährliche Mindestberufshaftplicht abgeschlossen werden .

dazu kommen Mitgliederbeiträge und – stempelgebühren- bei der Architektenkammer und zusätzliche erforderliche Berufshaftpflicht Versicherung pro Projekt .

( jedes Projekt muss zur Kammer der Arquitectos tecnicos gebracht werden, Formulare ausgefüllt, gebühren bezahlt wieder abgeholt werden wenn nachgesehen und abgestempelt etc., die spanische Bürokratie kenn keine grenzen ..erledige ich natürlich alles. )

ich habe überschlägig kalkuliert das sich diese Kosten auf ca. 11 % des Gesamtbauleitungshonorar des - arquitecto tecnico - belaufen .

Ich biete ihnen 2 Möglichkeiten an :

Möglichkeit 1

Ich zahle 20 % des Gesamtvereinbarten Honorars des arquitecto tecnico pauschal , incl. aller der oben genanten anfallenden kosten .

( Die Kosten begleichen sie direkt mit Arch Kammer und Versicherung )

 

Oder Möglichkeit 2 :

Ich bezahle alle die oben genannten Kosten auf meine Rechnung, lasse direkt von meinem Konto abbuchen , inklusive der Rentenversicherung zu ihren Gunsten ,und zahle ihnen für die Unterschriften zuzüglich 10% des vereinbarten Honorar des Arquitecto tecnico.

( Vertragskopie jeweils anbei wenn ich Ihnen die Formulare für die Unterschriften zusende .)

 

6,6 unbenommen von unserer Vereinbarung haben sie natürlich die Möglichkeit

weitere Geschäfte oder Bauleitungen , aufgrund der Zulassung als Arquitecto tecnico und Mitgliedschaft in der Kammer der Arquitectos técnicos in ganz Spanien wahrzunehmen .

Auch wäre ich an einer freiberuflichen wirklich qualifizierten Bauleitung interessiert .

6,7 Kosten für Übersetzung ihrer Dokumente , Eintragung in der Architektenkammer der Arquitectos tecnico etc . übernehme ich nicht , ich muss schon einen erheblichen Zeitaufwand bringen damit die Eintragung letztendlich erfolgreich stattfindet .

 

7.0 Haftungsfragen

der Arquitecto und der Arquitecto wie auch der Bauunternehmer haften jeweils für ihren Aufgabenbereich , allerdings kann bei unklaren Fällen auch eine gemeinsame Haftung greifen .

die Berufshaftplichtversicherung beider Architekten deckt grob fahrlässige / vorsätzliche Verstöße nicht ab .

Wenn offensichtlich ist das ich tatsächlich die Arbeit erbracht habe , und nur

– jemand zum unterschreiben hatte – ist es möglich, das die gesamte Haftung bei mir liegt .

Ich hafte zuerst im Außenverhältnis ,und kann ( bzw. meine Versicherung) im Innenverhältnis auf den Arquitecto tecnico ( mein Subunternehmer) durchgreifen.

Theoretisch besteht auch die Möglichkeit, das die Bauherren es schaffen direkt auch den arquitecto tecnico durchzugreifen .

Wenn nur Eigentum in Deutschland vorhanden ist ,wird dies aber fast unmöglich sein.

Außerdem bin ich bereit zu unterschreiben , das ich für alle von mir verursachten Nachteile auf Seiten des -arquitecto tecnico- persönlich einstehe .

ich hoffe das Angebot sagt ihnen zu, für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung

 

Palma de Mallorca den

2006,11,15

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Wächter , Arquitecto

 

 

Bestechung und Vetternwirtschaft auf den Behörden sind out.

Bestechung und Vetternwirtschaft auf den Behörden sind out.

Anekdote:
Vor einiger Zeit hatte ich einen Kontakt zu potentiellen Deutschen Bauherren, sie sagten mir später am Telefon "wir reichen das projecto basico mit Architekten X ein, er hat so gute Beziehungen zu der Gemeindebehörde das wir die Baugenehmigung in 2 Monaten haben werden, aber wir würden dann gerne von ihnen die Ausführungsplanung und die Bauleitung erbringen lassen".

Darauf hin habe ich einen Architekten der Gemeinde Calvia auf die Angelegenheit angesprochen. Er hat mir bestätigt, das die Eingänge strikt nach Eingangsliste abgearbeitet werden, und wenn mir ein derartiger Fall bekannt würde, ich das der Gemeinde mitteilen sollte, und der Verantwortliche zu Rechenschaft gezogen würde.

Nach 6 Monaten habe ich die Bauherren wieder angerufen und die Genehmigung war ( natürlich ) noch nicht da, da der Bearbeitungszeitraum der Behörde zu dem Zeitpunkt bei 9 Monaten lag.

Bestechung , Vetternwirtschaft und  Beziehungen

gibt es auf den unteren und mittleren Behördenebenen nicht mehr!
Grund: in jeder Behörde sitzen Angestellte der Gemeinde, Angestellte des States und angehörige verschiedener Parteien, im Normalfall freut sich eine Gruppe wenn sie der anderen Gruppe "einen auswischen" kann, das heißt es herrscht gegenseitige Kontrolle.

Einen Beamtenstatus ähnlichen Angestelltenvertag bei der Gemeindebehörde möchte heute niemand mehr gefährden.

Jeder der ihnen  erzählt, er hätte die besten Beziehungen da die Schwester seines Onkels mit der Gemeindesekretärin bestens befreundet ist, will irgendwas von ihnen, was er sonst nicht bekommen könnte!

Außerdem:  Die Architekten in Spanien duzen sich immer untereinander, ich duze mich übrigens mit allen Gemeindearchitekten.

Kommissionen sind üblich

Alle Makler die ich kenne ( ich sage hier aus erfindlichen gründen nicht welche Makler ich kenne ) vermitteln  wenn sie ein umzubauendes oder renovierendes Haus oder ein Grundstück verkaufen zuerst den Bauunternehmer.

Der Bauunternehmer muss für den Makler 10%  Kommission  in die Baukosten einrechnen.

Ich bin gefragt worden was ich denn bezahlen würde für die Vermittlung von Kunden, ich habe gesagt "nichts, aber dafür stelle ich ihre Kunden zufrieden"

Das Ergebnis können sie sich vorstellen.

Mir ist von einem in Deutschland bekannten und ansässigem seriösem Strukturvertrieb angeboten worden, mir Bauherren zu vermitteln, dafür sollte ich mich aber schriftlich dazu verpflichten den Bauunternehmer dazu zu bringen das er diesem Strukturvertrieb 15%  ( sie lesen richtig 15% ) Kommission bezahlt. Ich habe abgelehnt.

Der nette Verkäufer besucht natürlich auch mit Ihnen das Küchenstudio, ich habe einen Bauherren kennen gelernt, der meinte das hier die Küchen alle extrem teuer wären ...
warum wohl ?

So können sie Kommissionen  ausschließen:

lassen sie sich eine genaue Ausschreibung erstellen, hohlen sie mit dieser Ausschreibung selber Angebote ein . ( Wenn sie sich Angebote auf Empfehlung einholen ruft der Empfehlende vorher den Unternehmer an , dann funktioniert es nicht !)
Die Spanier kennen alle diese Tricks und fallen auch nicht darauf rein.

ein anderer Trick ist der:

Wir waren mit Xy zusammen essen , er hat uns eingeladen er ist ja sooo  nett ….  Schon beste Freunde ?  Na ja,   bedeutet im besten Fall  nur das Sie keine einzige seiner Rechnungen diskutieren können.

Catalan / Mallorquin:

Entsprechend

  1. Articulo 3 de la Constitución española  und 
  2. Articulo 35.D de la ley 30 / 1992 de 26 de noviembre de régimen jurídico y procedimiento administrativo común.

muss die Behörde in catalunya und oder Baleares mit ihnen Castellano oder Katalan / Mallorquin sprechen. Je nach dem was Sie als europäischer Bürger wünschen .

Aktuelle Baustelle August 2006 in Alcudia Spanische Bauherren

Auskunft des Bauamtes Arta Mallorca

Auskunft des Bauamtes Arta von heute den 31 Januar 2007

Entsprechend genereller Auskunft des Bauamtes von heute den 31 Januar 2007 über sie Situation in Betlem , Mallorca ,

ist mir gesagt worden, das die Bauanträge bereits eingereicht werden können, diese Bauanträge werden dann komplett bearbeitet, und bis auf die endgültige Erteilung der Baugenehmigung bei Fertigstellung des Kanals, fertig gestellt .

Es ist also möglich , Zeit zu gewinnen und alle Bauantragsunterlagen bereits jetzt einzureichen.

Das geschilderte Vorgehen kann unter Umständen auch sinnvoll sein,

( auf Mallorca gilt auch das das Baurecht zum Zeitpunkt des Einreichen des Bauantrages das gültige Baurecht ist) um ein noch günstiges Baurecht für das vorgesehene Projekt abzusichern.